Warum Unternehmen KI brauchen und warum Informationssicherheit ein integraler Bestandteil ist
- Posted by Eric Schneider
Es ist wichtiger denn je, dass Ihre Mitarbeiter das Thema Datenschutz in allen Prozessen berücksichtigen, um die DSGVO und entsprechende Compliance-Vorschriften einzuhalten.
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Gerne stehen wir Ihnen auch als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.
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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch sowohl private als auch öffentliche Stellen EU-weit einheitlich fest. Garantiert werden soll dadurch neben dem Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union (EU) auch der freie Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes.
Um diesen Zweck zu erreichen, hat der europäische Gesetzgeber das neue Recht in Form einer Verordnung gestaltet. Während Richtlinien durch den nationalen Gesetzgeber in nationales Recht umgewandelt werden müssen, gilt die DSGVO als direkt anwendbares einheitliches europäisches Recht im gesamten Raum der EU. Daneben gilt sie auch in den Nicht-EU-Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), also in Island, Liechtenstein und Norwegen.
Den EU-Mitgliedstaaten ist es nach den Vorschriften der DSGVO grundsätzlich nicht erlaubt, den dort festgeschriebenen Datenschutz durch eigene nationale Regelungen abzuschwächen oder ihn zu verstärken. Allerdings werden nicht alle Bereiche des Datenschutzes abschließend durch die neuen Vorschriften geregelt. Vielmehr enthält die DSGVO verschiedene Öffnungsklauseln, die es den einzelnen EU-Staaten ermöglichen, zumindest einige Aspekte des Datenschutzes auf nationaler Ebene festzulegen.
Dies geschah in Deutschland insbesondere durch die Einführung eines ergänzenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu), das etwas unglücklich den gleichen Namen des bis zur Einführung der DSGVO geltenden Gesetzes trägt. Es regelt beispielsweise den Umgang mit den Daten von Beschäftigten in Unternehmen. Neben dem BDSG gibt es aber noch eine ganze Reihe von anderen Gesetzen, die den Datenschutz in Deutschland regeln.
Hierzu gehören z. B. die Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer, die in erster Linie für die jeweiligen Landesbehörden und Kommunalverwaltungen gelten. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) legt die Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz bei Telekommunikations- und bei Telemediendiensten fest. Schließlich gibt es auch noch einige Spezialbereiche, wie das Datenschutzrecht des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB X). Dieses enthält Vorschriften über den Schutz der Sozialdaten und legt die Voraussetzungen fest, unter denen solche Informationen erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und gelöscht werden dürfen.