IT-Grundschutz (BSI)

Als IT-Grundschutz bezeichnet die Bundesverwaltung eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelte Vorgehensweise zum Identifizieren und Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen der unternehmenseigenen Informationstechnik (IT). Das Ziel des Grundschutzes ist das Erreichen eines mittleren, angemessenen und ausreichenden Schutzniveaus für IT-Systeme. Zum Erreichen des Ziels empfehlen die IT-Grundschutz-Kataloge technische Sicherheitsmaßnahmen und infrastrukturelle, organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen.

Umfangreiches Rahmenwerk

Die BSI-Standards sind ein elementarer Bestandteil der IT-Grundschutz-Methodik. Sie enthalten Empfehlungen zu Methoden, Prozessen und Verfahren sowie Vorgehensweisen und Maßnahmen zu unterschiedlichen Aspekten der Informationssicherheit. Anwender aus Behörden und Unternehmen sowie Hersteller oder Dienstleister können mit den BSI-Standards ihre Geschäftsprozesse und Daten sicherer gestalten.

IT-Grundschutz-Methodik

Das BSI etabliert drei Vorgehensweisen bei der Umsetzung des IT-Grundschutzes: Die Basis-Absicherung liefert einen Einstieg zur Initiierung eines ISMS. Mit der Standard-Absicherung kann ein kompletter Sicherheitsprozess implementiert werden. Diese Absicherung entspricht weiterhin dem BSI-Standard 100-2 und ist kompatibel zur ISO 27001-Zertifizierung. Die Kern-Absicherung ist eine Vorgehensweise zum Einstieg in ein ISMS, bei der zunächst ein kleiner Teil eines größeren Informationsverbundes betrachtet wird.

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